Die Schweizer Krankenversicherung
Jeder Einwohner der Schweiz erhält über die gesetzliche Krankenversicherung eine soziale Grundversicherung. Durch dieses System wird gewährleistet, dass jeder Schweizer die grundlegende medizinische Versorgung erhält. Bei einer Krankheit oder anderen gesundheitlichen Leiden erhalten alle Bewohner der Schweiz somit die Sicherheit, eine medizinische Behandlung zu erhalten. Um weitergehende medizinische Leistungen, welche über die Grundversicherung hinaus gehen in Anspruch zu nehmen, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Mit denen lässt sich der gesetzliche Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.
Zur Inanspruchnahme der sozialen Krankenversicherung gibt es in der Schweiz mehr als 90 Krankenversicherungen. Dadurch erhalten Sie als Schweizer Bewohner eine grosse Auswahl und zugleich ist ein Wechsel in jedem Jahr möglich. Zwar kann nur die Krankenkasse gewählt werden, welche im Kanton auch tätig ist, jedoch ist auch dort die Auswahl in der Regel gross, sodass sich ein Krankenkassenvergleich immer lohnt. Jede Krankenkasse der Schweiz erbringt dabei die gleichen gesetzlich festgelegten Leistungen, sodass sich durch einen Krankenkassenwechsel zwar die Versicherungsprämien einsparen lassen, die Leistungen bleiben jedoch erhalten.
Im Rahmen des Vergleichs ist es möglich, sich eine Offerte kostenlos zu bestellen. Dadurch erhalten Sie vorab bereits alle notwendigen Informationen zur jeweiligen Krankenkasse. Neben den Versicherungsprämien der einzelnen Krankenkassen bieten diese auch unterschiedliche Einsparpotenziale an. So ist es durch die Zahlung einer Jahresfranchise oder eines Selbstbehaltes möglich, die jährlichen Kosten für die Krankenversicherung zu senken. Durch einen Wechsel lassen sich oftmals einige hundert Franken mit jedem Jahr einsparen. Auch im Jahr 2012 werden die Versicherungsprämien angepasst. Das bedeutet für viele einen Prämienanstieg von 2,2 Prozent. Allerdings ist in einigen wenigen Kantonen der Schweiz sogar mit einer Senkung der Prämien zu rechnen.
Sollten Sie sich durch den Krankenkassenvergleich für eine neue Krankenkasse entscheiden, dann haben Sie die Möglichkeit, die bestehende Krankenkasse bis zum 30. November eines Jahres zu kündigen, um zum 31. Dezember in die neue Krankenkasse zu wechseln. Die soziale Krankenversicherung bleibt durch den Wechsel lückenlos bestehen. Zwar wird darüber gesprochen, dass der Krankenkassenwechsel reformiert werden soll und der Versicherte die Krankenkasse bei Zahlung einer höheren Franchise nur alle zwei bis drei Jahre kündigen kann, jedoch ist das noch nicht aktuell, sodass der Wechsel der Krankenkasse derzeit jedes Jahr möglich ist.




